eBook-Piraterie – Interview mit Andreas Kaspar (Counterfights)

Seit zwei Tagen macht auf Facebook ein "Kettenbrief" die Runde, in dem in sehr emotionalen Worten an die Leser appelliert wird, keine eBooks von illegalen Seiten downzuloaden. 
Es wird behauptet, dass immer mehr Autoren aufgeben würden. 
Ob das stimmt mag ich nicht beurteilen.

Zum Nutzen dieser gut gemeinten Appelle möchte ich an dieser Stelle nichts sagen. Der Hohn und Spott, der Autoren in den Piraten-Foren entgegen schallt, wenn sie sich dort äußern, spricht für sich.

Das folgende Interview führte ich mit Andreas Kaspar zur FBM, es erschien in veränderter Form vor einigen Wochen im Buchreport

Wohl jeder selbstpublizierende Autor kennt diesen Moment, wenn er sein E-Book auf einer illegalen Seite entdeckt. Nach dem Unglauben kommt die Wut, gefolgt von Ratlosigkeit. Wie kann es sein, dass jemand das Werk gegen den Willen des Urhebers auf einer Internet-Plattform zum Download anbietet? Das ist doch verboten. Kann man etwas dagegen unternehmen, oder muss man diesen Diebstahl hinnehmen? 

Sehr oft finden sich die gleichen Reaktionen auf die ratlosen Fragen eines betroffenen Autors: »Sieh es als kostenlose Werbung an. Die Leute, die sich dort Bücher downloaden, hätten dein Buch sowieso nicht legal gekauft.« 
Aber stimmt das wirklich, was seit vielen Jahren immer und immer wieder als einzig wahre Antwort postuliert wird? 

Andreas Kaspar, Inhaber des Unternehmens CounterFights Anti-Piracy, lässt im Auftrag der Autoren und Verlage illegale Angebote im Internet entfernen und hat als langjähriger Beobachter der Piraterie-Szene eine differenziertere Sichtweise.  

Frage: Herr Kaspar, oft wird behauptet, dass durch die Piraterie kein wirklicher Schaden entsteht. In einem bekannten Blog für Selfpublisher wurde vor kurzem eine Studie zitiert, die belegen soll, dass Downloader keine potentiellen Käufer sind. Wie stehen Sie zu diesem Argument?
Der Autor dieses Blogs bezieht sich auf die Ergebnisse von mehreren Studien, welche eine zunehmende Nutzung legaler Verkaufsplattformen aufzeigen und interpretiert in diese Zunahme von Käufern einen Rückgang der E-Book Piraterie. Schaut man sich die Ergebnisse dieser Studien jedoch genauer an, lassen diese eine solche Interpretation nach meiner Meinung gar nicht zu.
In der zitierten Studie zur digitalen Contentnutzung von 2013, welche u.a. auch für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. erstellt wurde, gaben 73 % der Befragten an, dass es bereits ausreichend legale Angebote gebe, um E-Books im Internet zu kaufen oder zu nutzen. Vom Jahr 2012 bis 2013 ist die Anzahl der Befragten von 46 % auf 53 % angestiegen, welche bereits ein für die Befragten perfektes legales Angebot haben, um die E-Books im Internet zu kaufen oder zu nutzen.
Allerdings steht in dieser Studie auch, dass es nur 39 % der Befragten leichtfiel zu unterscheiden, ob es sich um ein legales oder illegales E-Book Angebot im Internet handelte. Wieso ist der überwiegende Teil der Befragten der Ansicht, dass es bereits ausreichend legale Angebote gebe, wenn der überwiegende Teil der Befragten (61 %) damit Schwierigkeiten hatte, die Unterschiede zwischen einem legalen und illegalen Angebot festzustellen? 
Frage: Also typisches Schnäppchensucher-Verhalten?
Ja, genau. In unserer Untersuchung der rechtswidrigen E-Book Angebote bei eBay.de aus dem Jahr 2013, welche genau in diesen Zeitraum der Studie fällt, konnten wir mehrere tausende illegale E-Book Angebote bei dieser legalen Auktionsplattform feststellen. Hier haben viele Käufer gerade nicht nachgedacht, ob es sich um ein legales oder illegales Angebote handelte und aufgrund der deutlich geringen Preise der E-Books zugeschlagen.
Ich differenziere die Nutzer der E-Books gerne in drei Gruppen. In der ersten Gruppe, ich nenne sie die besten Kunden, sind reguläre Konsumenten der Verlage und der legalen Shops, die sich regelmäßig die E-Books kaufen. Die zweite Gruppe beinhaltet versierte Internetnutzer, die gewöhnt sind, sich im Internet nach dem für sie besten Angebot umzusehen. Die Nutzer in der dritten Gruppe nenne ich Hardcoredownloader-ich-hau-mir-meine-Festplatte-voll-mir-ist-das-Urheberrecht-egal. 
Der beste Kunde macht noch keine Schwierigkeiten und der Hardcoredownloader lebt in einer digitalen Welt der "Freikultur" und will aus Prinzip kein E-Book bei einem legalen Shop erwerben. Kann ein Nutzer aus der zweiten Gruppe das gewünschte Werk mit einfachen Mitteln bei einem (Piraterie-) Portal günstiger erwerben oder sogar kostenlos herunterladen, wird er diese widerrechtlichen Angebote auch bewusst und wiederholt in Anspruch nehmen. Wird denn bei „ich kann es kostenlos nutzen“ wirklich noch darüber nachgedacht, ob es ein „illegales nutzen“ ist?
Viele empfinden es als unfair, dass Nutzer illegaler Plattformen für die heruntergeladenen Inhalte nicht bezahlen. Es besteht aus meiner Ansicht die erhöhte Gefahr, dass ein E-Book Nutzer aus der ersten Gruppe sich irgendwann als der „Dumme“ sieht, wenn er immer für die Inhalte zahlen soll, während andere ohne Gegenwehr der Autoren und Verlage die gleichen E-Books kostenlos herunterladen können. Aus reinem Trotz könnte dieser dann auch zum Downloader werden.

Wir haben bei unseren Autorenkunden vor kurzem eine Umfrage gestartet, ob sie bei einer Neuveröffentlichung in den ersten Wochen Umsatzeinbrüche in den Verkaufszahlen sehen können. Einige konnten feststellen, dass an dem Tag, an dem ein E-Book Titel in einem der bekannteren Piraterieportale öffentlich zugänglich eingestellt wurde und kostenlos herunterladbar war, die Verkäufe deutlich geringer waren, als an dem Tag davor und danach. Einige Filehoster, bei denen die herunterladbaren Dateien bereitgestellt werden, lassen sich einen ganzen Tag Zeit, um auf die Löschungsmeldungen zu reagieren. Somit standen die E-Book Titel zwar "nur" für einen Tag in den illegalen Portalen zur Verfügung, die Autoren haben an diesem Tag dennoch Käufer verloren.


Same day delivery - wie man so schön sagt. Und brav bedankt wird sich auch.
Frage: In Studien aus der Musik- und Filmindustrie wird auf die positiven Werbeeffekte der Piraterie hingewiesen.
Es gibt mehrere Studien aus der Musikindustrie, welche aufzeigen, dass mit der illegalen Verbreitung von MP3 Dateien von Musikstücken die Verkaufszahlen der CDs nach oben gegangen sind. Auch die gezielte Vorveröffentlichung von Musikstücken in Filesharingnetzwerken erbrachte bessere Umsatzzahlen der legalen Verkäufe. Hierbei handelte es sich teilweise zum Zeitpunkt der Studie jedoch um MP3 Musikdateien, welche eine deutlich geringere Qualität im Vergleich zur CD aufwiesen. Die Nutzer der MP3 Dateien mussten also zwangsläufig auf die CD zurückgreifen, um die Musikstücke in einer guten Qualität anzuhören. 
Bei den E-Books haben wir nur Text! Die illegalen E-Book Kopien, welche über die Piraterieportale verbreitet werden, haben in der Regel keine Qualitätsunterschiede zum Original. Einem Nutzer, welcher das E-Book illegal heruntergeladen und gelesen hat, bieten sich daher keine Anreize, sich das gleiche E-Book nochmal im Original zu kaufen. Höchstens den Titel als Printbuch, um dieses in den Schrank zu stellen.
Auch bei der Häufigkeit der Konsumierung von Musik im Vergleich zum E-Book gibt es erhebliche Unterschiede. Wie oft in der Woche oder im Monat wird die gleiche CD gehört oder werden die gleichen beliebten Musikstücke abgespielt? Und wie oft im Monat wird das gleiche Buch des Lieblingsautors als E-Book gelesen? Diese Fragen kann jeder für sich selbst beantworten.
Ich halte die Ergebnisse der Studien aus anderen Branchen daher nur begrenzt auf die Verlagsbranche übertragbar.

Frage: Demnach sind die illegalen E-Books in den illegalen Internet-Plattformen keine Werbung für die Autoren?
Doch. Nur nicht so, wie es sich die Autoren erhoffen. Piraterieportale sind tatsächlich Werbung für die Autoren. Das sehen wir auch daran, dass bei Neuerscheinungen, welche in den Piraterieportalen eingestellt werden, kurze Zeit danach auch die älteren Titel dieser Autoren wieder verstärkt nachgefragt und verbreitet werden. Diese Werbung zielt jedoch nach meiner Meinung auf die falsche Lesergruppe ab. In diesen Piraterieportalen gibt es zwar Leser der Werke, jedoch keine Leser, die bereit sind für diese Werke bei den Onlineshops zu bezahlen. Und was für eine Leserschaft verwendet diese Portale? Sind das dann die Fans der Autoren?
E-Book Nutzer, welche inzwischen daran gewöhnt sind, sich in den Piraterieportalen zu bedienen, sind nur schwer wieder umzugewöhnen und zu den legalen Onlineshops zu bewegen. Zumal diese Nutzer dazu gebracht werden müssen, von „kostenlos herunterladen“ auf „bezahlen“ umzudenken. Geiz ist für viele geil und kostenlos noch geiler.

Eine von vielen "Suchlisten". Hier zeigt sich, dass keine Absicht vorliegt, für eBooks zu zahlen. 
Frage: Es wird behauptet, die Verlage tun nichts gegen die Piraterie, also kann es keinen realen Schaden geben. Wie schätzen Sie das ein?

Als technischer Dienstleister sind wir für Autoren und Verlage tätig. Die Verlage haben nach meiner Erfahrung oft andere Entscheidungsgründe für oder gegen eine Pirateriebekämpfung, als es bei den Autoren der Fall ist. Bei kleineren Verlagen haben wir zumeist das komplette Repertoire in der Überwachung, größere Verlage lassen häufig nur ihre Novitäten und Bestseller über uns prüfen. Obwohl die Verlage bei uns derzeit etwa ein Drittel der Kunden aus der Buchbranche ausmachen, überwachen wir über 15.000 Titel für die Verlage und knapp 1.000 Titel für selbstpublizierende Autoren.

Viele der Verlagskunden erweitern zudem das zu überwachende Titelrepertoire bei uns. Ein Verlag, für den wir z.B. seit dem Sommer 2013 tätig sind, hat mit 125 E-Books angefangen. Inzwischen lässt dieser Verlag von uns über 450 Schriftwerke prüfen, davon waren im September auch 67 Prozent von der Piraterie betroffen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Verlag die Erhöhung der zu überwachenden Titelanzahl nicht machen würde, wenn er keinen positiven Effekte in der Pirateriebekämpfung, so wie wir sie leisten, sehen würde.

Bei einem Teil unserer Verlagskunden gibt es auch ein Interesse, mehr zu tun, als nur einfache Löschungen von Download-Links ausführen zu lassen. Einige gehen gerichtlich gegen die Filehoster vor oder beteiligen sich an strafrechtlichen Verfahren gegen die Täter oder Mittäter. 

Frage:  Haben E-Book-Piraten, die sich gerne als „Buchbefreier“ bezeichnen und die Bücher auf diesen Plattformen verbreiten, eigentlich konkret etwas davon, außer Lob aus der Community?

Den meisten E-Book Piraten geht es nach meiner Meinung hauptsächlich ums Geld.

Häufig bieten die Filehoster zum Herunterladen einen kostenlosen Gastzugriff an, der nur eine geringere Downloadgeschwindigkeit aufweist oder nur eine begrenzte Anzahl von täglichen Downloads erlaubt. Mit einem kostenpflichtigen Premiumkonto bei einem Filehoster kann man mit höheren Downloadgeschwindigkeiten und mehr Dateien pro Tag herunterladen. Die Täter, welche die E-Books hochladen und die Download-Links in den Portalen veröffentlichen, werden von den Filehostern an diesem Geschäft direkt beteiligt. Die Täter werden somit zusätzlich angeregt, noch mehr widerrechtliche Kopien anzubieten und die Download-Links einer möglichst hohen Anzahl von Internetnutzern zur Verfügung zu stellen.

So wird mit eintausend Downloads einer E-Book Datei bei dem Filehoster uploaded.net bis zu 8 Euro verdient, sofern die herunterladbare Datei eine Mindestgröße von 3 MegaByte aufweist. Ist eine E-Book Datei kleiner, wird diese von den Tätern mit anderen Dateien, wie Bildern oder MP3 Musikstücken zusammengepackt und erst dann bei dem Filehoster hochgeladen. Hieran erkennt man, dass es vielen E-Book Piraten nicht um das „Befreien“ von E-Books geht, also das Entfernen von Kopierschutz oder von Einschränkungen von E-Book Dateiformaten, sondern darum, mit den illegalen Downloads echtes Geld zu verdienen.

Frage: Also steckt eigentlich ein großes Geschäftsmodell dahinter, um mit illegalen Dateien zu verdienen? Wer sind die Betreiber dieser Plattformen bzw. wer stellt die Technik zur Verfügung?

Es gibt Hinweise, dass die mutmaßlichen Betreiber von Piraterieportalen auch die Betreiber von Filehostern sind. Die Filehoster werden offiziell in irgendwelchen außereuropäischen Ländern registriert, sodass diese nur schwer rechtlich angreifbar sind. Sehr oft können wir jedoch feststellen, dass europäische Rechenzentren mit beteiligt sind. Die Rechenzentren in Frankreich, Niederlande und sogar Deutschland stellen ihre Netzwerke oder Server für eine schnelle Übertragung der illegalen Dateien zur Verfügung. Darüber hinaus verdienen die Plattformen und Filehoster mit der Werbung auf ihren Webseiten Geld. Die Werbedienstleister sind also auch mit involviert.
Wir haben es mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure zu tun, welche an der Verbreitung illegaler E-Books beteiligt sind. 

Frage: Wie gravierend ist die Piraterie aktuell und welche Rechtsmittel gibt es, um dagegen vorzugehen?

Monatlich werden über mehrere Piraterieportale E-Book Sammlungen mit mehreren tausend neuen E-Books angeboten. Jedoch liegt die Anzahl der E-Book Titel, welche jeden Monat neu als einzelner Download verbreitet werden, im Vergleich dazu auf einem niedrigen Niveau. Die E-Book Nutzer müssen teilweise mehrere GigaByte an Dateien herunterladen, um nur einzelne Wunschtitel zu bekommen.
In den vergangen Monaten konnten wir feststellen, dass die Anzahl der Täter, welche wiederholt illegale Dateien über die Filehoster angeboten haben, gesunken ist. Dennoch ist die Professionalisierung der Täter auch im Verlagsbereich deutlich festzustellen, welche mit Automatismen neue Dateien bereitstellen. 65 Prozent der Download-Links, welche wir im September bei den Filehostern entfernen ließen, sind auf nur drei Schwerpunkttäter gefallen. Einer dieser Täter ist dabei auf 49 Prozent aller entfernten Download-Links gekommen. Die illegale Verbreitung der E-Book Titel und Hörbücher wird nur von einer Handvoll von Tätern dominiert.
Für ein rechtliches Vorgehen muss klar zwischen einem zivilrechtlichen und einem strafrechtlichen unterschieden werden. Als Autor oder Verlag kann man über ein Zivilverfahren gegen die Täter vorgehen, sofern diese auch identifizierbar sind. In einem Zivilverfahren werden z.B. die Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen durchgesetzt. Ebenfalls können die Filehoster als sogenannte Störer für die wiederholten Rechtsverletzungen zivilrechtlich belangt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Betreiber der Filehoster ihren Prüfpflichten als Störer nicht nachkommen. Solche Zivilverfahren muss ein Autor oder Verlag jedoch vorab erstmal selbst finanzieren, was viele abschreckt.
In Strafverfahren ist der Staat der Ankläger, welcher gegen die Täter oder Mittäter vorgeht. Der Staat ist auch derjenige, welcher vorab die Kosten des Verfahrens trägt. Ein Staatsanwalt prüft jedoch genau, ob er eine Anklage gegen einen Täter erhebt und ob gewisse Voraussetzungen dafür erfüllt sind. So muss in strafrechtlichen Verfahren einem Täter nicht nur die objektive Tat (hochladen der Datei und verbreiten des Download-Links) nachgewiesen werden, sondern auch die subjektive Tat. Der Täter muss im Bewusstsein der Rechtsverletzung die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Selbst wenn objektive und subjektive Tat nachweisbar sind, werden häufig die Ermittlungsverfahren eingestellt, weil ein „fehlendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ gesehen wird. Das passiert häufig, wenn nur einzelne Autoren gegen einen Täter Anzeige erstatten und die Anzahl der betroffenen Titel gering ist.
Strafanzeigen „ins Blaue“ hinein, wenn die Täter nicht ermittelbar sind oder nur wenige Rechtsverletzungen nachgewiesen werden können, sehe ich persönlich daher sehr kritisch. Wenn wir die Möglichkeit sehen, dass Täter oder Mittäter identifiziert werden können, informieren wir vorab unsere Kunden, welche dann die Option haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Je mehr betroffene Autoren und Verlage in einem solchen Strafverfahren involviert sind, desto höher ist nach meiner Erfahrung auch die Bereitschaft der Strafverfolgungsorgane, ein solches Verfahren umzusetzen.

Frage: Sollen die Autoren bei der Vielzahl der Beteiligten und den Schwierigkeiten einer rechtlichen Verfolgung also doch lieber die Piraterie ignorieren?
Häufig kommen die Autoren an uns mit stark verfremdeten Erwartungen an die Pirateriebekämpfung. Wenn ein Autor erwartet, dass das Piraterieproblem heute sofort gelöst wird, wird er enttäuscht werden. Wenn ein Autor erwartet, dass alle E-Book Piraten morgen ins Gefängnis wandern, wird er enttäuscht werden. Selbst wenn ein Autor erwartet, dass ein Filehoster einen gemeldeten rechtswidrigen Download-Link innerhalb von Minuten löscht, wird er enttäuscht werden.
Das Ziel unserer Vorgehensweise ist es, dass die E-Book Nutzer, welche noch bereit sind, für die E-Books zu zahlen, nicht mehr an die E-Books schnell und ohne weiteres herankommen. Es wird immer Hardcoredownloader geben, die in den Foren lieber mehrere Wochen warten, bis ein E-Book dort wieder zur Verfügung gestellt wird. Diese sind jedoch nicht unser eigentliches Ziel der Pirateriebekämpfung.
Darüber hinaus sollen die Uploader nicht mehr unbegrenzt Geld verdienen und, sofern die Täter identifizierbar sind, sollten diese auch rechtlich belangt werden. Die echten und zahlenden Leser der Autoren sollten nach meiner Ansicht nicht mehr zusehen müssen, dass Andere die E-Book kostenlos und illegal beziehen.
Die Piraterie zu ignorieren oder zu verschweigen ist natürlich ein einfacher Weg. Ein nachhaltigerer Weg ist es, dagegen vorzugehen.

Interview: Myra Çakan 

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