Autorenteams und die KSK

Kürzlich kam in einer Facebook-Gruppe die Frage nach Autoren-Teams und wie man da bei der Abrechnung zu verfahren hat - und zwar im Zusammenhang mit Self Publishing.

Ich fand die Frage interessant und obwohl ich selbst mit Kollaborationen eher schlechte Erfahrungen gemacht habe - frei nach dem Motto "einer macht die ganze Arbeit, der andere schaut dabei zu" - haben mich die näheren Einzelheiten doch interessiert. Mein besonderes Augenmerk galt dabei der Künstler-Sozialkasse (KSK), bei der ja Abgaben fällig werden, wenn man z.B. publizistische Dienstleister beauftragt und ich erfragte an der Quelle, wie sie sich das bei Autoren-Teams auswirkt - sh den letzten Absatz.

Das zwischen beiden Parteien ein kleiner Vertrag abgeschlossen werden muss, in dem die Rechte und Pflichten aufgeschlüsselt werden, versteht sich von selbst. Auch sollte vorab geklärt werden, auf wessen Konto die Erlöse eingezahlt werden sollen und in welchen Abständen abgerechnet wird.

Anders als bei Verlagsautoren-Teams, wo der Verlag an die Beteiligten auszahlt, muss im SP eine Partei stellvertretend als Verlag fungieren, da KDP und die anderen Shops und/oder Distributoren die Tantiemen ja nur einem Konto gutschreiben.
Das bedeutet, dass dieser "Verleger", die Buchhaltung machen muss und nach Abzug der Kosten für Cover etc.  - auch die Abgaben an die KSK gelten in diesem Fall als Kosten, die aufgeteilt und abgezogen werden müssen - den abgesprochenen Anteil (i.d.R. 50%) an den Schreibpartner auszahlt.
Beide Partner müssen den Gewinn natürlich versteuern, wobei die erste Partei die Zahlungen an den Schreibpartner als Betriebskosten absetzen kann, den Gesamtbetrag aber im Gegenzug auch versteuern muss.
Das der Schreibpartner zu diesem Zweck eine Rechnung stellen muss, versteht sich von selbst. Ob mit oder ohne ausgewiesener UmSt hängt natürlich von der UmSt-Pflicht der Partner ab. Die Details solltet Ihr unbedingt mit einem kompetenten Steuerberater klären. Ebenso ob es sinnvoll ist eine GbR zu gründen und/oder einen Gewerbeschein zu beantragen.

Nächster Punkt auf der Liste ist die Künstler-Sozialkasse. Hier werden für erhaltene publizistische Leistungen, denn die erbringt ja Euer Schreibpartner, Zahlungen fällig. Dies sind ab 2014 5,2% vom Netto. Diese Summe wird immer Anfang des Folgejahres, in dem die Leistung erbracht wurde, an die KSK gezahlt. Hier gibt es einen Link mit weiter führenden Informationen. Auch diese Kosten gelten natürlich als Betriebskosten, die der "Verleger" des Schreib-Teams in seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Edit: Wer die Extra-Buchhaltung nicht scheut und eine längerfristige Kooperation plant,  ist mit einer GbR besser bedient. Bei dieser Konstellation umgeht man auch die Zahlungen an KSK. 

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